Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DAVITASPORTS GMBH
Rechteinhaberin der Talent Sichtungs- und Förderinstitution „[wieder]entdeckt“ als „echte neue Chance“ und „Fußballprofi über den zweiten Bildungsweg“

1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die DAVITASPORTS GmbH (im Folgenden „DAVITASPORTS“ genannt) erbringt ihre Leistungen
 ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich 
auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Abweichungen von diesen sowie sonstigen ergänzenden Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der DAVITASPORTS
schriftlich bestätigt werden.

1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, sofern dieses nicht im
 Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen 
Widerspruchs gegen AGB durch die DAVITASPORTS bedarf es nicht.

1.4. Für die DAVITASPORTS gelten ausschließlich die 
nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ soweit sich nicht aus dem Angebot 
von DAVITASPORTS oder aus evtl. anderweitigen der/den schriftlichen Vereinbarung(en) der Vertragsparteien
 etwas anderes ergibt.
 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, 
so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
 Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine 
wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5. Die Angebote der DAVITASPORTS sind freibleibend und unverbindlich.

1.6. Die Dienstleistung der Davitasports für die Sichtungsteilnahme und den damit verbundenen Vorteilen für den Bewerber, kommt durch Anmeldung und Buchung des Sichtungsplatzes des Bewerbers mit Eingang der einmaligen Teilnahmegebühr auf dem Bankkonto der DAVITASPORTS zustande.

1.7. Die DAVITASPORTS ist nicht verpflichtet eine über das Bewerbungs- und Anmeldetool registrierte / angemeldete Person / Fußballer zur Sichtung o.ä einladen zu müssen. Die Entscheidung zur Einladung obliegt ausschließlich der DAVITASPORTS. Der Bewerber hat kein Recht auf Einladung zur Sichtungsteilnahme. Sollte auf dem Bankkonto der DAVITASPORTS eine einmalige Sichtungsgebühr eines Bewerbers eingegangen sein, den DAVITASPORTS ausgeladen hat bzw. ausladen wird, verpflichtet sich die DAVITASPORTS die einmalige Sichtungsgebühr an den Bewerber zurück zu überweisen.

1.8. Der Bewerber / Sichtungsteilnehmer ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der DAVITASPORTS
aufzurechnen, außer die Forderung des Talentes wurde von der DAVITASPORTS schriftlich 
anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

1.9. Die DAVITASPORTS 
ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für
 die DAVITASPORTS mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

1.10. Sollte der Bewerber / Fußballer das Potenzial zum Fußballprofi gem. dem Sichtungskonzept von „(wieder)entdeckt“ nachgewiesen haben und sich somit für sich für ein Sichtungscamp qualifizieren, ist für den Bewerber / Fußballer die Teilnahme an nachfolgenden Sichtungen und Fördermaßnahmen zur Vorbereitung der echten Chance zum Fußballprofi kostenlos.

1.11. Mit Anmeldung und Buchung zum Sichtungstraining ist die DAVITASPORTS berechtigt die zum Druck bzw. der späteren Sichtungs- und Förderund notwendigen Unterlagen, persönliche Daten des Bestellers / Fußballers (wie z. B. Name, Vorname, Adresse) an die dazu von DAVITASPORTS bestimmten Partnerunternehmen weiterzuleiten.
1.12. Sichtungsort und Sichtungsanzahl bestimmt alleine die DAVITASPORTS
1.13. Die für die Sichtungsteilnahme erhobene Gebühr bezieht sich ausschließlich auf die Dienstleistung der DAVITASPORTS (Mindestens die Teilnahme an einem Sichtungstraining ) Mit weiteren Qualifikation des Sichtungsteilnehmers, ist die Teilnahme an allen weiteren Sichtungs- und Fördermaßnahmen kostenlos.
1.14. Die DAVITASPORTS ist nicht verpflichtet, Aufträge von Bewerbern, Talenten, Fußballern anzunehmen.

1.15. Die Teilnahme an einem Sichtungstraining ist für den Bewerber nur möglich, wenn der Bewerber seine von Davitasports an das Talent versendete persönliche Einladung zum jeweiligen Sichtungstraining der Sichtungsphase vorzeigt / mitbringt und bei Aufforderung einen gültigen Personalausweis vorzeigt. Der Name der Sichtungseinladung und Personalausweises muss dieselbe Person sein.

1.16. Sichtungs- und Fördermaßnahmen sind alle Sichtungstrainings sowie Sichtungsspiele untereinander und auch gegen Fußballmannschaften von Fußballvereinen.

2. Leistungsumfang
2.1 Buchungen zur Sichtungsteilnahme gelten erst durch Versand der persönlichen Einladung zum Sichtungstraining von DAVITASPORTS als angenommen, sofern die DAVITASPORTS nicht anderweitig klar zu erkennen gibt, dass der Auftrag
 angenommen wurde.
 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zur Teilnahme am Sichtungstraining. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der
 schriftlichen Bestätigung durch die DAVITASPORTS. Es besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der DAVITASPORTS.
2.2. Alle Leistungen der DAVITASPORTS (insbesondere elektronische Dateien) sind vom Bewerber / Sichtungsteilnehmer zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Bewerber / Sichtungsteilnehmer auf Fehler zu beanstanden. Bei nicht geleisteter Reklamation des Bewerbers / Fußballers gelten sie vom Bewerber / Fußballer als genehmigt.

2.3. Die Leistung der DAVITASPORTS ist erbracht, wenn der Sichtungsteilnehmer eine Antwort (Zusage / Absage zum nächsten Sichtungstraining ) auch ohne Sichtungsbewertung erhalten hat. Die DAVITASPORTS ist nicht verpflichtet Bewerbungen anzunehmen bzw. zu antworten. Sollte der von Davitasports eingeladene Bewerber / Fußballer nicht zum Sichtungstraining erscheinen, gilt die Leistung der DAVITASPORTS als erbracht.

2.4. Die Davitasports bestimmt die Zusammenstellung des Profi-Sichtungsteams selbst. Der Sichtungsteilnehmer hat dabei kein Mitspracherecht. Die DAVITASPORTS behält sich das Recht vor, das Angebot an Leistungen ohne den Bewerber / Sichtungsteilnehmer zu fragen, zu erweitern.

2.5. Die Leistungsbeschreibung der echten neuen Chance zum Fußballprofi plus dem Talentsichtungs- und Förderpaket sind der Homepage www.wiederentdeckt.de zu entnehmen.

3. Vorzeitige Auflösung
3.1. Die DAVITASPORTS ist berechtigt, jederzeit die Sichtungsteilnahme des Bewerber/ Sichtungsteilnehmer aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung
 aufzulösen zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Bewerber / Sichtungsteilnehmer den reibungslosen Ablauf des Talent Sichtungs- und Förderkonzeptes [wieder]entdeckt stört / schadet oder das Image der DAVITASPORTS bzw. deren Partner schadet.

3.2. Der Sichtungsteilnehmer hat zu Punkt 3.1. auf Aufforderung der DAVITASPORTS oder eines dazu befugten Verantwortlichen das Sichtungsgelände unverzüglich zu verlassen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn:
– Der Sichtungsteilnehmer das Sichtungstraining so stört, dass das jeweilige
Sichtungsziel in Gefahr gerät bzw. abzusehen ist, dass der Sichtungsteilnehmer der DAVITASPORTS einen Imageschaden bzw. generellen Schaden zugeführt
– Bedenken hinsichtlich des seriösen Umgangs des Talentes / Bewerbers / Sichtungsteilnehmers bestehen, wenn der DAVITASPORTS ein Imageschaden bzw. genereller Schaden zugeführt wird oder auch abzusehen ist.
Im Falle der Punkte 3.1 und 3.2. hat der Sichtungsteilnehmer keinen Anspruch auf Rückforderung seiner Sichtungsgebühr.

4.Einmalige Teilnahmegebühr / -betrag
4.1. Die einmalige Teilnahmegebühr für alle Bewerber / Fußballer zur Nutzung der echten neuen Chance zum Fußballprofi plus dem „Talentsichtungs- und Förderpaketes“ von [wieder]entdeckt, beträgt einmalig € 24.99 (gültig bis 30.05.2017). Alle weiteren Sichtungen und Förderungen sind für den Sichtungsteilnehmer kostenlos.

4.2. Die einmalige Teilnahmegebühr ist mit Bestätigung der Anmeldung zum Sichtungstraining durch DAVITASPORTS zur Zahlung fällig. Der Anspruch zur Teilnahme am Sichtungstraining tritt erst in Kraft, wenn die DAVITASPORTS nach Eingang der einmaligen Teilnahmegebühr auf dem Bankkonto der DAVITASPORTS dem Bewerber / Überweiser die Einladung zur Sichtungsteilnahme schriftlich bestätigt hat. Die einmalige Teilnahmegebühr muss spätestens 7 Tage nach offizieller Bestätigung der Sichtungszusage von DAVITASPORTS auf das von DAVITASPORTS angegebene Bankkonto eingegangen sein.

4.3. Rücktrittsrecht
Der Bewerber kann innerhalb 7 Tage nach Anmeldung zum Sichtungstraining seine Anmeldung kostenlos stornieren. Anschließend ist die einmalige Teilnahmegebühr zur Zahlung auf das Konto der DAVITASPORTS fällig. Sollte nicht innerhalb von 7 Tage nach Buchungsbestätigung von der DAVITASPORTS, die vom Bewerber / Fußballer fällige einmalige Teilnahmegebühr auf dem Bankkonto der DAVITASPORTS zur Sichtungsteilnahme eingegangen sein, hat die DAVITASPORTS das Recht, der für den Bewerber / Fußballer reservierte Sichtungsplatz, anderweitig zu vergeben.  In diesem Fall hat der Bewerber / Fußballer, dessen Sichtungsplatz anderweitig vergeben wurde, keinen Anspruch auf Schadenersatz.

5. Sichtungsteilname / Sichtungsergebnis / Talentbewertung
5.1. Die DAVITASPORTS bestimmt die Länge der Sichtungs- und Fördermaßnahmen bzw. wann und wie lange der Bewerber / Sichtungsteilnehmer an einer Sichtungsmaßnahme teilnimmt.
5.2. Nach der Sichtung erhält der Teilnehmer via E-Mail die Information, ob er zu einen weiterem Sichtungstraining von der DAVITATASPORTS eingeladen wird.
5.3. Die DAVITASPORTS erstellt für den Sichtungsteilnehmer des Sichtungscamp nach Auswertung des Sichtungsergebnisses eine persönliche Talent-Bewertung. Der Sichtungsteilnehmer erhält seine Talent-Bewertung schriftlich per Mail, an die vom Sichtungsteilnehmer bei der Anmeldung / Bewerbung angegebene Mail-Adresse, gesendet.
5.4.Der Sichtungsteilnehmer hat keinen Anspruch auf Inhalt und Gestaltungsrecht der Talentbewertung. Die Gestaltung und der Aufbau obliegt ausschließlich der Davitasports.
5.5.  Die Ergebnisse der Talentbewertung von (wieder)entdeckt, werden auf Basis des Sichtungs- und Förderkonzeptes von (wieder)entdeckt erstellt und vom Profi-Sichtungsteam von (wieder)entdeckt bewertet. Im Sinne der Neutralität des Sichtungsergebnisses, hat der Sichtungsteilnehmer keinen Anspruch auf Mitspracherecht bei der Bewertung seines Talentes.

5.6. Darüber hinaus ist die Davitasports nicht verpflichtet, den Teilnehmer im Detail über die Entscheidung des Weiterkommens, der Qualifikation des Sichtungsteilnehmers für das nächste Sichtungstraining zu informieren. Lediglich reicht dazu eine Zu- bzw. Absage per Mail

5.7. Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung und dem Eingang der einmaligen Teilnahmegebühr auf dem Bankkonto der Davitasports hat der Sichtungsteilnehmer Anspruch zur Teilnahme am Sichtungstraining. Die Davitasports kann bei Eintreten des § 3.2. dieser AGB, ohne Rückerstattung der vom Sichtungsteilnehmer an Davitasports überwiesenen einmaligen Teilnahmegebühr, jederzeit vom §5.7. Abstand nehmen.

6. Zahlung
6.1. Die Zahlung der einmaligen Teilnahmegebühr ist mit Erhalt der Reservierungsbestätigung des Sichtungsplatzes fällig und innerhalb des angegebenen Zeitraumes in der Reservierungsbestätigung, auf das Bankkonto der Davitasports zu zahlen.
6.2. Mit Zahlungseingang der einmaligen Teilnahmegebühr erhält das Talent / der Fußballer per Mail seine Sichtungsinformationen. Bis spätestens 14 Tage vor Sichtungsbeginn erhält das Talent / Fußballer seine Sichtungsunterlagen.
6.3. Der Sichtungsplatz ist erst dann für den Fußballer / Talent sicher, wenn er innerhalb der nächsten 7 Tage nach Eingang der Reservierungsbestätigung die einmalige Teilnahmegebühr in Höhe von € 24.99 auf dem nachfolgenden Bankkonto eingegangen ist.

6.4. Sollte innerhalb 7 Tage nach Erhalt der Reservierungsbestätigung kein Eingang der einmaligen Teilnahmegebühr bei Davitasports eingegangen sein, ist die Davitasports berechtigt, ohne das / den Talent / Bewerber, welcher die Reservierungsbestätigung erhalten hat, den reservierten Sichtungsplatz anderweitig zu vergeben. Für den Fall, dass die eingezahlte einmalige Teilnahmegebühr später auf dem Bankkonto der DAVITASPORTS eingeht, ist die Davitasports verpflichtet, die vom Fußballer / Talent überwiesene einmalige Teilnahmegebühr zurück zu überweisen.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur
Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
6.5. Der Bewerber / Fußballer ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Davitasports aufzurechnen, außer die Forderung des Talent wurde von der Davitasports schriftlich 
anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
6.6. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt im Falle einer Ausfuhr in das Ausland keine Erstattung der Umsatzsteuer.

7. Markenrecht, Eigentumsrecht und Urheberrecht
7.1. Der Bewerber / Talent erwirbt mit Erhalt der Sichtungseinladung das Recht zur Teilnahme an dem in der Einladung beschriebenen Sichtungstraining.

7.2. Der Bewerber / Talent hat die unter 9.1. genannte Einladung mit Zahlungsbestätigung der Davitasports zum Sichtungstraining mitzubringen und vorzuzeigen.  Ohne die von Davitasports ausgestellte Zahlungsbestätigung der einmaligen Teilnahmegebühr, hat der Fußballer / Bewerber kein Recht zur Teilnahme am Sichtungstraining.

Der Bewerber / Talent hat auf Aufforderung der DAVITASPORTS einen gültigen Personalausweis vorzuzeigen. Sollte die Person des Personalausweises nicht mit der Person der Einladung zur Sichtung identisch sein, hat die DAVITASPORTS das Recht den Bewerber / Talent die Sichtungsteilnahme zu verweigern / zu beenden.

7.3. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der DAVITASPORTS, sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung der DAVITASPORTS und – soweit die Leistungen urheberrechtlich
geschützt sind – des Urhebers zulässig.

7.4. Sämtliche Präsentationsunterlagen, Konzeptionen, Coaching-, Seminarinhalte und mit dem Projekt [wieder]entdeckt verbundenen Informationen, Unterlagen etc. sind 
urheber- und markenrechtlich geschützt und geistiges Eigentum der
DAVITASPORTS.

8. Termine, Unvorhergesehenes
8.1. DAVITASPORTS ist stets bemüht, vereinbarte Termine pünktlich einzuhalten.
8.2. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz unter dem Gesichtspunkt des Verzuges
 besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens DAVITASPORTS. Unabwendbare
oder unvorhersehbare Ereignisse, so insbesondere Ausfall von Fahrzeugen, Sichtungen, Förderungen etc. von
 DAVITASPORTS, entbinden DAVITASPORTS jedenfalls von der Einhaltung vereinbarter
 Zusagen und Termine.
8.3. Sollte sich einen Sichtung bzw. Förderung zeitlich verschieben, wird die DAVITASPORTS den Teilnehmer im Rahmen ihrer Möglichkeiten informieren.

9. Talent-Datenbank
9.1 Neben der „echten neuen Chance zum Fußballprofi“ bietet [wieder]entdeckt den Sichtungsteilnehmern, die sich für das Sichtungscamp qualifiziert haben, auch Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung – auf und abseits des Fußballplatzes.

9.2. Jeder Sichtungsteilnehmer der sich für das Sichtungscamp qualifiziert hat, kann bei „(wieder)entdeckt“ seine Talent-Bewertung online für alle Scouts und Trainer der Amateur- und Profifußballligen sichtbar stellen. Der Sichtungsteilnehmer entscheidet, ob Scouts, Trainern oder Fußballvereinen der Amateur- und Profiligen ihn direkt kontaktieren dürfen.

Der Sichtungsteilnehmer kann seine Umzugwilligkeit angeben. In Verbindung des Kriteriums „Umzugswilligkeit“ erhält der Sichtungsteilnehmer über Fußballvereine, die über ihre Sponsoren Arbeitsplätze anbieten können, deutschlandweit neue Perspektiven.

Mit der Sichtbarkeit bei „(wieder)entdeckt“ erhält jeder Sichtungsteilnehmer regional und national mit seinem Talent neue fußballerische Perspektiven. Alle Sichtungsteilnehmer. Auch diejenigen, für die es am Ende evtl. (noch) nicht zum Fußballprofi reicht.

10. Grundlegendes zur Sichtungsbewerbung
10.1. Das Sichtungs- und Förderkonzept [wieder]entdeckt als „Fußballprofi über den zweiten Bildungsweg“ und echte neutrale neue Chance, ist eine rechtlich geschützte Marke der DAVITASPORTS GmbH. Als institutioneller „Zweiter Bildungsweg“ ist es das Ziel, Fußballern die einmalige Chance zu ermöglichen, Profitrainern einmal das eigene Können zu zeigen und dazu (wieder)entdeckten Fußballtalenten durch gezielte fachkompetente Förderung den Traum vom Fußballprofi wieder aufleben zu lassen.
10.2. DAVITASPORTS  besitzt langjährige Erfahrung und Fachkompetenz zur direkten und nachhaltigen Förderung von Leistungs- und Persönlichkeitspotenziale zur Erfolgsoptimierung im Spitzensport.
10.3. Wer das auf FIFA Niveau mit Alleinstellungsmerkmalen entwickelte neutrale Sichtungssystem der DAVITASPORTS Akademie erfolgreich absolviert, erhält auf Basis seiner Leistungs- und Persönlichkeitsanalyse einen Fördervertrag und das damit verbundene Förderprogramm, das von etlichen Fachexperten aus Spitzensport und Wirtschaft etc. begleitet wird.
10.4. Der Spieler räumt der DAVITASPORTS das Recht ein, die bei Sichtungen und Förderungen von [wieder]entdeckt erstellten Bild- , Film- und evtl. Tonmaterialien sowie Bewerbungs- und Bewertungsinformationen des Bewerbers im Zusammenhang mit dem Projekt [wieder]entdeckt, auch nach Ende des Projektes bzw. Sichtungs- und Beendigung der Förderung zu Werbezwecke sowie Zwecke der Weiterentwicklung des Talent Sichtungs- und Förderkonzeptes [wieder]entdeckt nutzen zu dürfen.
10.5. Die DAVITASPORTS ist nicht verpflichtet den Bewerber zum Sichtungstraining einzuladen. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der DAVITASPORTS. Sollte der Bewerber in diesem Falle die vom Bewerber an Davitasports überwiesene einmalige Teilnahmegebühr auf dem Bankkonto der Davitasports eingegangen sein, verpflichtet sich die Davitasports die einmalige Teilnahmegebühr zurück zu überweisen. an die
10.6. Sichtungsorte, Sichtungsanzahl, Sichtungsinhalt, Sichtungsaufbau und Anzahl der Teilnehmer an den Sichtungen bestimmt alleine die DAVITASPORTS.

11. Haftung
11.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der DAVITASPORTS für Sach- oder 
Vermögensschäden des Bewerbers / Fußballers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare
oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden
wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei
 Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das 
Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11.2. Jegliche Haftung der DAVITASPORTS für Ansprüche, die auf Grund der von der DAVITASPORTS erbrachten Leistung vom Bewerber / Fußballer erhoben werden, wird ausdrücklich 
ausgeschlossen, wenn die DAVITASPORTS ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche 
für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet
 die DAVITASPORTS nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Bewerbers / Fußballers oder Kosten von 
Verletzungen des Bewerbers bei Sichtungsmaßnahmen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige 
Ansprüche Dritter; der Bewerber / Fußballer hat die DAVITASPORTS diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3. Schadensersatzansprüche des Bewerbers / Talentes verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des
Schadens. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

12. Datenschutz
12.1. Der Bewerber / Fußballer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die DAVITASPORTS und die mit dem Fußballprojekt [wieder]entdeckt verbundenen Partner wie z. B. Fußballtrainer (Sichtungsteam), Sportmediziner, Therapeuten etc. als Talent-Förderpartner im (Kompetenzteam) sowie Unternehmen als (Offizielle Sponsoren, Talent-Förderer) die vom Bewerber / Fußballer / Talent bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail etc.) zum Zwecke der Förderung des Bewerbers / Talentes sowie des Projektes und für eigene Werbezwecke automationsunterstützt speichern und verarbeiten darf. Dazu die Daten und Auswertungen zu den Sichtungen und Fördermaßnahmen anonymisiert für wissenschaftliche Zwecke und Weiterentwicklung des Talent Sichtungs- und Förderprojektes [wieder]entdeckt als „Zweiter Bildungsweg zum Fußballprofi“ nutzen darf.

12.2. Bewerber / Fußballer erklärt sich damit einverstanden, dass Scouts, Trainer und Fußballvereine oder sonstige Dritte ihn mit Sichtbarkeit in der Talent-Datenbank kontaktieren dürfen. Der Sichtungsteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Davitasports seine Talent-Bewertung online stellen darf. Den Zeitraum zur Online-Stellung beträgt auf Grund der sportlichen Leistungsaktualität 24 Monate.

12.3. Der Bewerber / Fußballer / Talent ist
 einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Informations- und Werbezwecken bis auf 
Widerruf zugesendet wird, sowie er darüber auch telefonisch informiert werden kann.

14. Widerrufsbelehrung
14.1. Sollte der DAVITASPORTS die ordentliche Umsetzung oder Fortführung von Sichtungs- und Fördermaßnahmen bis zum Ende einer Sichtungs- und Fördermaßnahme durch unvorhergesehene äußere Einwirkungen wie z. B. Naturkatastrophen, Elementarschäden nicht möglich sein, ist die DAVITASPORTS nicht zur Fortführung der laufenden Sichtungs- bzw. Fördermaßnahme sowie zur Zahlung von jeglichem Schadensersatz an den Bewerber / Sichtungsteilnehmer / Talent verpflichtet.
14.2. Die Umsetzung der Dienstleistung des Projektes [wieder]entdeckt verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der DAVITASPORTS die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen im Rahmen von rechtmäßigen Arbeitskämpfen sowie Streik und Aussperrung im Betrieb, Arbeitskampfmaßnahmen in Drittbetrieben, sofern die DAVITASPORTS GmbH kein Abwendungsverschulden trifft.
14.3. Des Weiteren bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Krieg, Blockade, Mobilmachung. Bei Vorliegen dieser und wertverwandter Voraussetzungen ist die DAVITASPORTS GmbH berechtigt von Verpflichtungen aus dem Talent Sichtungs- und Förderprojekt [wieder]entdeckt ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesen Fällen wird der Bewerber / Talent / Fußballer unverzüglich informiert.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Es ist ausschließlich deutsches Recht
anzuwenden. Erfüllungsort ist Wesel. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige
 Gericht der Stadt Wesel als vereinbart.
Stand 10/2016